Die Gebiete, auf denen mein Schwerpunkt liegt, sind das Erbrecht und das Familienrecht.
Erbrecht: Mein Studiengang Private Wealth Management hat die Ausbildung im Erbrecht hervorragend mit Inhalten zur Unternehmensnachfolge schon zu Lebzeiten kombiniert. Selbst wenn Sie "nur" für die Zeit nach dem Tode vorsorgen und nicht schon zu Lebzeiten übergeben wollen, halte ich aber auch hier frühzeitige Planung für wichtig. Ich zitiere eine Werbeaufschrift des Deutschen Anwaltvereins: "Entgegen landläufiger Meinung kann man sich nicht im Grabe umdrehen." Ich vertrete Sie daher nicht nur und erst, wenn Erbfall und womöglich Konflikt schon eingetreten sind, sondern berate und vertrete Sie gern schon vorher, damit es gar nicht zum Konflikt zwischen den Erben kommt. Ihr Wille soll umgesetzt werden. Der Erbfall an sich lässt sich leider trotz bester Vorsorge nicht vermeiden. Wenigstens sollen Sie als Erblasser dann aber das beruhigende Gefühl haben, Ihren Nachlass für Ihre Hinterbliebenen passend und gerecht nach Ihren Vorstellungen geregelt zu haben.
Hier sind zunehmend die Einflüsse des europäischen Rechts von Bedeutung - die deutsche Staatsangehörigkeit ist schon lange keine Garantie mehr, dass Ihr Nachlass nach deutschem Recht geregelt wird. Im Hinblick darauf beginne ich gerade, meine Kenntnisse aus meinem französischen Studiengang zu internationalem Privatrecht und Europarecht wieder zu aktualisieren und auch auf französisches Erbrecht den Fokus zu legen.
Unternehmensnachfolge: Sie wollen Ihr Unternehmen auch in der Zukunft weiter gut aufgestellt wissen? Ihre Familie soll abgesichert sein, auch wenn Sie nicht mehr unternehmerisch aktiv sein wollen? Zusammen mit Ihren Beratern helfe ich Ihnen, die familien- und erbrechtlichen "Risiken und Nebenwirkungen" klein zu halten, damit Ihre unternehmerischen Planungen und Vorstellungen so weit wie möglich in allen Lebenslagen umgesetzt werden können.
Familienrecht: Das Familienrecht ist gerade NICHT nur für den Streitfall da: Gern berate ich Sie schon vor Ihrem großen Schritt in die Ehe oder bei Familiengründung ohne Trauschein. Ich bin in Ihrem Interesse lieber Ihr Hochzeitsanwalt vorher als die Scheidungsanwältin nachher. Aber wenn es denn nachher sein muß, dann helfe ich Ihnen natürlich mit gleichem Einsatz auch in dieser Rolle.
Aktuell frische ich meine Kenntnisse im französischen Familienrecht Stück für Stück wieder auf, um grenzüberschreitende Fragestellungen in Zusammenarbeit mit französischen Kollegen noch besser für Sie lösen zu können.
Anti-Diskriminierungsrecht in der EU: Aus den Seminaren bei der Europäischen Rechtsakademie zu diesem Thema, zuletzt im letzten Sommer in Warschau, hat sich bei mir ein über die reine Schnittstellenfrage zu meinen oben genannten Rechtsgebieten hinausgehendes Interesse an diesem Thema entwickelt, welches ich in der Praxis als weiteren eigenen Schwerpunkt verfolgen möchte.
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